Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2025

In der aktuellen Ausgabe UStB Heft 5 (Erscheinungstermin: 17. Mai 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung EuGH

EuGH v. 19.12.2024 - Schlussanträge C-794/23 / StB, Dipl.-Finw. Ferdinand Huschens, Of Counsel Ebner Stolz, (Keine) Steuerschuldnerschaft bei unrichtigem Steuerausweis für Leistungen ggü. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Endverbrauchern, UStB 2025, 125-128

Rechtsprechung

BFH v. 19.12.2024 - V R 10/22 / Sterzinger, Christian, Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen, UStB 2025, 128-130

BFH v. 23.10.2024 - XI R 8/22 / Sterzinger, Christian, Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen bei Unternehmenseinstellung, UStB 2025, 130-132

BFH v. 16.9.2024 - III R 28/22 / Wohlfart, Michaela, Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler, UStB 2025, 132-133

FG Sachsen v. 13.11.2024 - 2 K 432/23 / Wohlfart, Michaela, Einstufung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf als umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen, UStB 2025, 133

Verwaltung

BMF v. 17.4.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/013 / Walkenhorst, Ralf, Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln, UStB 2025, 133-134

BMF v. 31.3.2025 - III C 2 - S 7124/00010/002/109 / Walkenhorst, Ralf, Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung, UStB 2025, 135-136

BMF v. 27.3.2025 - III C 3 - S 7359/00050/005/072 / Wohlfart, Michaela, Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, UStB 2025, 136

Beiträge für die Beratungspraxis

L’habitant, Benno / Künzinger, Adrian, Umsatzsteuerliche Betriebsstätten – Das Erfordernis der personellen Ausstattung im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien, UStB 2025, 137-143

Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung des EuGH in der Rs. Titanium zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle den FG zur Entscheidung vor. Die Urteile der FG Münster (15 K 399/23 U) und München (14 K 103/23) sind insofern von Relevanz, als dass die deutsche Finanzverwaltung in Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 sowie Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE weiterhin daran festhält, dass ein ausländischer Unternehmer, der ein im Inland gelegenes Grundstück besitzt und vermietet, für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13b Abs. 7 UStG als im Inland ansässig zu behandeln ist. Ausgehend von der tatsächlichen Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens über die Ausübung der Option gem. § 9 UStG bis hin zur Zuständigkeit der Behörde (BZSt vs. lokales Finanzamt) bei der Ermittlung der Vorsteuerquote bzw. Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG sowie einer potentiellen E-Rechnungspflicht sind die praxisrelevanten Folgen weitreichend.

Müller-Lee, Jens / Wagner, Dennis, Konsequenzen einer mangels USt-ID Nummer eines anderen EU-Mitgliedstaates steuerpflichtigen “innergemeinschaftlichen Lieferung“, UStB 2025, 143-150

Der Beitrag befasst sich vornehmlich mit dem Fall, in welchem eine Lieferung nur deshalb nicht als steuerfreie ig. Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-IDNr. des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-IDNr. eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat. Im Fokus steht die mögliche Gewährung oder Versagung des Vorsteuerabzuges aus der nun steuerpflichtigen Lieferung, insbesondere im Hinblick auf eine potentielle Anwendbarkeit des Abschn. 18.11 Abs. 1a UStAE, sowie den im Rahmen des JStG 2022 eingeführten § 18 Abs. 9 S. 3 UStG auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren. Neben einer Übersicht zum aktuellen Stand in Literatur und Rechtsprechung soll herausgestellt werden, warum der Vorsteuerabzug aus einer solchen Lieferung im allgemeinen Besteuerungsverfahren zweifelsfrei möglich ist und dass die bislang zumindest vereinzelt gelebte Verwaltungspraxis, die Versagung eines solchen Vorsteuerabzugs analog auch auf das allgemeine Besteuerungsverfahren auszudehnen, keinesfalls haltbar ist.

Prätzler, Robert C., Umsatzsteuer bei Swap-Transaktionen, UStB 2025, 150-155

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Swap-Transaktionen war bislang nie Gegenstand veröffentlichter Finanzrechtsprechung in Deutschland oder auf Ebene des EuGH. Das BMF hat sich lediglich 1989 anlässlich der Einführung von Termingeschäften an der damaligen DTB in Kurzform ohne weitere Begründung zu einigen wenigen Formen von Swaps geäußert. Swaps haben jedoch nicht nur für Banken und Finanzdienstleister eine wirtschaftliche Bedeutung. Vielmehr gibt es zahlreiche Formen von Swaps, die beispielsweise bei Transaktionen mit Elektrizität oder Rohstoffen relevant sind. Der Beitrag geht – nach kurzer Einführung in die Thematik – auf den Meinungsstand ein, zeigt die umsatzsteuerlichen Risikofelder auf und erörtert einen Lösungsansatz.

Service

§ 15 FAO Selbststudium Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen vermeintlich offener Steuerforderungen?, UStB 2025, R5

Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 2), UStB 2025, R5

Vom Umgang der Finanzverwaltung und ihrer Unterstützer in den Gesetzgebungsorganen mit Beratern und Verteidigern, UStB 2025, R5

Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP für den VZ 2024 – Teil I: Grundsätzliches, Anwendungsbereich, Pflicht-/Wahlveranlagung, UStB 2025, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Die Grundlage zur Ermittlung des Jahresertrags im vereinfachten Ertragswertverfahren, UStB 2025, R6

Abschreibungen auf Wohnimmobilien (§ 7 Abs. 5a EStG und § 7b EStG) – Prolongation der Sonderabschreibung und Zusammenspiel mit degressiver Gebäudeabschreibung, UStB 2025, R6

GmbH-Beteiligungsverluste bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Zeitpunkt der Verlustgeltendmachung nicht versäumen, UStB 2025, R6



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