BMF-Schreiben
Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Mit BMF-Schreiben v. 24.4.2025 hat die Finanzverwaltung zur erstmaligen Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 24.4.2025 - IV D 1 - S 0202/00038/003/042 DOK: COO.7005.100.4.11871781
AO § 80a
Mit BMF-Schreiben vom 27.3.2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. Solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, sind weiterhin die bis zum 26.3.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden. Den Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO wird die Finanzverwaltung zu gegebener Zeit bekannt geben.